Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Stand der Zahlen: · Verfasst von Kirill Kulekov, Gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO
Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026?
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt 2026 bei 613,22 € im Monat. Er setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Grundlage sind § 257 SGB V und § 61 SGB XI: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, den er bei gesetzlicher Versicherung zu tragen hätte — berechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr.
Der Rechenweg: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, davon die Hälfte, auf 5.812,50 € im Monat — das ergibt den Krankenversicherungsanteil. Für die Pflegeversicherung die Hälfte von 3,6 % auf denselben Betrag.
Wie hoch wird der Arbeitgeberzuschuss 2027?
Für 2027 ergibt sich nach heutigem Stand ein maximaler Zuschuss von rund 685,31 € im MonatPrognose — rund 72 € mehr als 2026. Der Grund ist die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf voraussichtlich 76.500 € durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026. Werte für 2027 sind Prognosen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 erlassen; die endgültigen Werte können abweichen.
Zahlt der Arbeitgeber immer die Hälfte des PKV-Beitrags?
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags, aber höchstens 613,22 € im Monat (Stand 2026). Liegt der halbe Beitrag darunter, zahlt er nur diesen halben Beitrag. Liegt er darüber, greift die Obergrenze und der Rest bleibt beim Arbeitnehmer.
Damit ist der Zuschuss für alle privat versicherten Angestellten der Höhe nach gleich gedeckelt — unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom gewählten Tarif.
Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
Anspruch hat, wer versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist und eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, das der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Nachweis erfolgt über eine Bescheinigung des Versicherers, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Der Zuschuss wird nur für Leistungen gezahlt, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Reine Zusatzbausteine ohne diesen Bezug bleiben außen vor.
Gibt es einen Zuschuss auch für Selbstständige?
Nein. Der Arbeitgeberzuschuss setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus. Selbstständige tragen ihren Beitrag vollständig selbst — sowohl in der privaten als auch in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung.
Das ist der Grund, warum sich die Rechnung für Selbstständige anders darstellt als für Angestellte: Bei Angestellten steht dem PKV-Beitrag ein Zuschuss gegenüber, bei Selbstständigen nicht.
Ein Rechenbeispiel: Was bleibt beim Arbeitnehmer?
Bei einem privaten Beitrag von 700 € im Monat zahlt der Arbeitgeber 2026 die Hälfte, also 350 € — der Zuschuss liegt unter der Obergrenze von 613,22 €, deshalb greift sie nicht. Der Arbeitnehmer trägt die anderen 350 €.
Bei einem Beitrag von 1.400 € im Monat wäre die Hälfte 700 €. Hier greift die Obergrenze: Der Arbeitgeber zahlt 613,22 €, der Arbeitnehmer den Rest von rund 786,78 €. Die Obergrenze wirkt also erst ab einem Gesamtbeitrag von etwa 1.226 € im Monat.
Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig?
Nein. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, soweit er den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag nicht übersteigt. Er erscheint auf der Lohnabrechnung, erhöht aber weder das zu versteuernde Einkommen noch die Sozialabgaben.
Der selbst getragene Anteil des Beitrags ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe abziehbar, soweit er auf eine Basisabsicherung entfällt. Anteile für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind davon ausgenommen.
Was gilt bei mehreren Arbeitgebern oder in Elternzeit?
Bei mehreren Beschäftigungen wird der Zuschuss anteilig nach dem jeweiligen Arbeitsentgelt aufgeteilt; insgesamt bleibt es bei der einen Obergrenze. Jeder Arbeitgeber zahlt also nur den auf ihn entfallenden Teil, nicht jeweils den vollen Zuschuss.
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis in der Regel ohne Entgelt — damit entfällt auch der Zuschuss, während der private Beitrag weiterläuft. Das ist einer der Punkte, die vor einem Wechsel durchgerechnet werden sollten, besonders bei geplanter Familiengründung.
Quellen
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Was das für Sie bedeutet
Die Zahlen auf dieser Seite gelten für alle. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Familienplanung und Ihrer beruflichen Perspektive ab. Wir rechnen das mit Ihnen durch — und sagen Ihnen auch, wenn ein Wechsel nicht sinnvoll ist.
Hinweis: Wir sind gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO und vermitteln ausschließlich Produkte der Allianz. Eine Beratung auf Grundlage einer ausgewogenen Marktuntersuchung findet nicht statt. Erstinformation
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