Angestellte zwischen 77.400 € und rund 84.600 €: Wer 2027 den Wechsel behalten will, braucht die private Vollversicherung am 31.12.2026 — dafür muss die Kündigung bis 30.09.2026 erklärt sein·noch 14 Tage
2027 kostet die gesetzliche Krankenkasse 1.389,75 € bis 1.440,75 € im Monat
Für Angestellte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 77.400 € und rund 84.600 € endet zum Jahreswechsel das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nicht wegen eines Angebots — wegen eines Gesetzes, das der Bundestag im Juli verabschiedet hat.
Stand der Zahlen: · Amtliche Werte für 2026, Prognosekorridor für 2027
Angestellte tragen rund die Hälfte selbst. Werte für 2027 sind Prognosen — die Rechengrößenverordnung wird erst im Herbst 2026 erlassen.
Beitrags-Check
Was Sie zahlen — und was daraus 2027 wird
Drei Angaben genügen. Gerechnet wird mit den amtlichen Werten für 2026 und dem Prognosekorridor für 2027.
Regelmäßiges Jahresbruttoentgelt, ohne einmalige Boni.
€
30.000160.000
Ihr Anteil 2026
648,09 €
pro Monat
Gesamtbeitrag inkl. Arbeitgeberanteil: 1.261,31 €
Höchstbeitrag erreicht
Ihr Anteil 2027Prognose
729,94 €
pro Monat
Das sind 81,85 € mehr im Monat — 982 € im Jahr.
Bleibt es bei der Steigerung der letzten zehn Jahre von 5,0 % pro Jahr, zahlen Sie bis 2035 rund 97.819 € in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung — nur Ihr eigener Anteil.
Bei einem Wechsel würde Ihr Arbeitgeber bis zu 613,22 € im Monat zu einer privaten Versicherung dazugeben.
Ihr Wahlrecht endet — kündigen bis 30. September 2026
Ihr Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze 2026 (77.400 €), aber unter der für 2027 prognostizierten (rund 84.600 €). Damit dürfen Sie nach heutigem Stand nur noch in diesem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln. Der Bestandsschutz des § 6 Abs. 8 SGB V (ab 01.01.2027 geltende Fassung) verlangt zweierlei am 31.12.2026: an diesem Tag wegen des Einkommens versicherungsfrei UND bereits privat vollversichert. Fehlt eines von beidem, greift 2027 die angehobene Grenze — und der übliche Befreiungsantrag hilft dann nicht, weil § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V die zusätzliche Anhebung ausdrücklich nicht in Bezug nimmt. Damit die private Versicherung am Stichtag läuft, muss die Kündigung der gesetzlichen bis zum 30.09.2026 erklärt sein (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V). Die Gesundheitsprüfung muss vorher durch sein.
Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 € · Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 €. GKV-Beiträge berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitrag. Der tatsächliche Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann abweichen (Spanne 2026: 0 % bis 4,39 %). Werte für 2027 sind Prognosen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 erlassen; die endgültigen Werte können abweichen. Für 2027 wird im Rechner das mittlere Szenario mit einem Zusatzbeitrag von 3,3 % angesetzt; der belastbare Korridor reicht von 1.389,75 € bis 1.440,75 € Gesamtbeitrag. Diese Seite ersetzt keine Beratung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — insbesondere von Gesundheitszustand, Familienplanung und beruflicher Perspektive.
Wen es wie trifft
Vier Situationen, vier verschiedene Antworten
Die Fristen gelten nicht für alle. Suchen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt.
Kündigung bis 30.09.2026
Angestellt, 77.400 € bis 84.600 €
Sie dürfen wechseln — nach heutigem Stand nur noch dieses Jahr. Ab 2027 liegt Ihr Einkommen unter der angehobenen Versicherungspflichtgrenze und Sie werden wieder versicherungspflichtig. Es gibt einen Bestandsschutz, aber er verlangt zweierlei am selben Tag: Wer am 31.12.2026 wegen seines Einkommens versicherungsfrei ist UND an diesem Tag bereits eine private Krankenvollversicherung hat, für den wird die Grenze 2027 nicht zusätzlich angehoben. Eine Zusatzversicherung genügt nicht, und wer erst zum 01.01.2027 versicherungsfrei wird, erreicht ihn nicht mehr (§ 6 Abs. 8 SGB V, den das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zum 01.01.2027 in Kraft setzt). Damit die private Versicherung an diesem Stichtag läuft, muss die Kündigung der gesetzlichen bis zum 30.09.2026 erklärt sein.
Sie zahlen den Höchstbeitrag komplett allein — 2026 sind das 1.261,31 € im Monat, für 2027 liegt die Prognose zwischen 1.389,75 € und 1.440,75 €. Eine Einkommensgrenze für den Wechsel gibt es für Sie nicht. Beitragspflichtig ist übrigens nicht nur der Gewinn, sondern auch Kapital- und Mieteinnahmen.
Ihr Wahlrecht bleibt auch 2027 bestehen. Für Sie ist es keine Fristfrage, sondern eine Rechenfrage: Ihr Anteil an der gesetzlichen Versicherung gegen einen privaten Beitrag, zu dem Ihr Arbeitgeber 2026 bis zu 613,22 € im Monat beisteuert — 2027 voraussichtlich rund 685,31 €.
Mit Beihilfe versichern Sie nur den Restkostenanteil — die Zahlen oben sind für Sie nicht der richtige Maßstab. Für Familien kommt hinzu, dass ab 2028 eine Zusatzabgabe von 2,5 % für familienversicherte Ehepartner beschlossen ist.
Zehn Jahre Beitragsentwicklung
Nicht die Höhe ist das Problem, sondern die Steigung
Zwischen 2016 und 2026 ist der GKV-Höchstbeitrag um 5 % pro Jahr gestiegen — von 775 € auf 1.261 €, und das sind Ist-Werte aus den amtlichen Rechengrößen. Für den herangezogenen privaten Vergleichstarif weist die Allianz im selben Zeitraum 3 % pro Jahr aus; die Kurve dazu ist aus dieser Angabe gerechnet, nicht abgelesen. Private Beiträge steigen also auch. Die Frage ist, wie schnell.
Monatsbeiträge in Euro, gerundet. GKV-Höchstbeitrag (durchgezogen): Ist-Werte aus den amtlichen Rechengrößen des jeweiligen Jahres, inklusive Pflegeversicherung für Kinderlose, Gesamtbeitrag aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Privater Vergleichstarif (gepunktet): Modellrechnung für Allianz AktiMed Plus 100 U, Eintrittsalter 30. Belegt sind daraus zwei Anker — die von der Allianz ausgewiesene Steigerung von 3,0 % pro Jahr und die absolute Veränderung von rund 194 € über zehn Jahre; die Jahreswerte dazwischen sind daraus fortgeschrieben, nicht abgelesen. Ein individueller Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifwahl ab und kann deutlich abweichen. 2027 ist in beiden Reihen eine Prognose (gestrichelt).Werte als Tabelle anzeigen
Jahr
GKV-HöchstbeitragIst-Werte
VergleichstarifModellrechnung
2016
775 €
564 €
2017
805 €
581 €
2018
814 €
598 €
2019
853 €
616 €
2020
891 €
635 €
2021
929 €
654 €
2022
934 €
674 €
2023
978 €
694 €
2024
1.051 €
715 €
2025
1.174 €
736 €
2026
1.261 €
758 €
2027 (Prognose)
1.415 €
781 €
Der eigentliche Unterschied
Zwei Systeme, zwei Regelwerke
Der Beitrag ist nur die eine Seite. Die andere ist, wer festlegt, was Ihnen zusteht — und ob das morgen noch gilt.
Gegenüberstellung gesetzliche und private Krankenversicherung
Gesetzlich
Privat
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch V
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOZ)
Leistungsmaßstab
Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich — darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
Katalog aller medizinischen Leistungen, die nach einer Diagnose zu erbringen sind
Wer legt den Umfang fest
Der Gesetzgeber. Er kann ihn jederzeit ändern.
Ihr Vertrag. Die vereinbarten Leistungen gelten lebenslang.
Beitragsgrundlage
Ihr Einkommen — unabhängig davon, ob Sie Leistungen brauchen
Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Umfang
Familie
Beitragsfrei mitversichert — ab 2028 mit 2,5 % Zusatzabgabe für Ehepartner
Eigener Beitrag je Person
Warum die Allianz
Beitragsstabilität ist eine Bilanzfrage
Wie stark ein privater Beitrag im Alter steigt, hängt davon ab, wie gut der Versicherer die Alterungsrückstellungen verzinst. Im Sieben-Jahres-Vergleich von 23 privaten Krankenversicherern steht die Allianz vorn.
Nettoverzinsung
3,57 %
Rang 2 von 23 Versicherern, 0,94 Prozentpunkte über dem Markt
Bewertungsreservequote
+3,41 %
Rang 1 von 23 — das Polster, aus dem Beiträge im Alter gedämpft werden
konstant über Markt
7 Jahre
Auch 2022 positiv, während der Markt auf −6,94 % einbrach
Bilanzkennzahlen 2018–2024, Direktvergleich von 23 privaten Krankenversicherern. Vergangene Ergebnisse sind kein Versprechen für die Zukunft: Auch die Allianz hat zum 1. Januar 2026 Beiträge angepasst.
Zum Nachlesen
Die Fristen 2026 auf zwei Seiten
Wenn Sie noch nicht sprechen möchten: Hier stehen dieselben Zahlen zum Nachrechnen, mit Quellenangabe zu jeder einzelnen.
→Die drei Grenzen 2026 und was jede einzelne auslöst
→Was sich 2027 ändert — und worauf sich das Gesetz stützt
→Der Fristenkalender bis zum 31. Dezember
→Sechs Fragen, die vor jeder Entscheidung geklärt sein sollten
Was dagegen spricht
Die Einwände, die berechtigt sind
Ein Wechsel ist nicht für jeden richtig. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie entscheiden — nicht danach.
Ist der Wechsel in die private Krankenversicherung nicht eine Einbahnstraße?
+
Weitgehend ja, und das gehört auf den Tisch. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen Sie als Angestellter nur, wenn Ihr Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, und ab 55 in aller Regel gar nicht mehr. Genau deshalb ist die Entscheidung eine Beratung wert und kein Online-Abschluss zwischen Tür und Angel.
Kann ich wegen einer Vorerkrankung abgelehnt werden?
+
Ja, das ist möglich, und es ist der Punkt, an dem ein Wechsel am häufigsten scheitert. Vor der Aufnahme steht eine Gesundheitsprüfung. Je nach Befund sind drei Ergebnisse denkbar: Aufnahme zum normalen Beitrag, Aufnahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, oder Ablehnung. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt das nicht — sie muss jeden aufnehmen. Wichtig ist außerdem die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 22 VVG: Wer gefragte Umstände nicht angibt, riskiert noch Jahre später Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags. Deshalb werden die Gesundheitsfragen vor dem Antrag durchgegangen, nicht danach.
Steigen private Beiträge im Alter nicht viel stärker?
+
Private Beiträge steigen ebenfalls — wer etwas anderes behauptet, verkauft. Der belastbare Vergleich ist die tatsächliche Entwicklung: Der GKV-Höchstbeitrag ist zwischen 2016 und 2026 um 5,0 % pro Jahr gestiegen, der herangezogene Allianz-Vergleichstarif um 3,0 % pro Jahr. Hinzu kommt, dass in der privaten Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet werden, die den Anstieg im Alter dämpfen — in der gesetzlichen gibt es diese nicht.
Was ist mit meiner Familie?
+
In der gesetzlichen Versicherung sind Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert; ab 2028 ist für familienversicherte Ehepartner eine Zusatzabgabe von 2,5 % beschlossen. In der privaten Versicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Bei Familien mit mehreren Kindern kann das den Kostenvorteil aufheben — das rechnen wir vorher durch, nicht hinterher.
Woher kommen die Zahlen auf dieser Seite?
+
Die Werte für 2026 stammen aus der amtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung. Die Werte für 2027 sind Prognosen auf Basis des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das der Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedet hat; die Verordnung selbst wird erst im Herbst 2026 erlassen. Jede Prognosezahl ist auf dieser Seite als solche gekennzeichnet.
Was kostet die Beratung?
+
Nichts. Sie erhalten eine Berechnung für Ihre Situation und entscheiden danach. Wenn ein Wechsel für Sie nicht sinnvoll ist, sagen wir Ihnen das — das kommt häufiger vor, als man denkt.
Warum die Eile?
+
Nicht wegen eines Angebots, sondern wegen einer Frist. Wer 2026 zwischen 77.400 € und rund 84.600 € verdient, verliert sein Wahlrecht zum Jahreswechsel, weil die Versicherungspflichtgrenze 2027 außerplanmäßig um 3.600 € angehoben wird. Es gibt dagegen einen Bestandsschutz, aber er verlangt zweierlei am selben Tag: Wer am 31.12.2026 wegen seines Einkommens versicherungsfrei ist UND an diesem Tag bereits eine private Krankenvollversicherung hat, für den wird die Grenze 2027 nicht zusätzlich angehoben (§ 6 Abs. 8 SGB V in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung). Eine Zusatzversicherung genügt nicht, und wer erst zum 01.01.2027 versicherungsfrei würde, erreicht ihn nicht mehr. Für alle anderen Einkommensgruppen gilt keine Frist — für die ist es eine reine Kostenfrage.
Diese Seite ersetzt keine Beratung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — insbesondere von Gesundheitszustand, Familienplanung und beruflicher Perspektive.
Direkt sprechen
20 Minuten reichen für eine belastbare Antwort
Sie bekommen eine Rechnung für Ihre Situation und eine klare Empfehlung — auch dann, wenn sie lautet, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben. Das kommt häufiger vor, als man denkt.