PKV-Wechsel für Angestellte: Voraussetzungen und Fristen
Stand der Zahlen: · Verfasst von Kirill Kulekov, Gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO
Wann darf ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Angestellte dürfen wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt — 2026 sind das 77.400 € brutto im Jahr. Rechtsgrundlage ist § 6 SGB V. Unterhalb dieser Grenze besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, was der Beitrag kostet.
Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt, nicht das tatsächlich in einem Jahr Gezahlte: Feste jährliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, ein einmaliger, nicht zugesicherter Bonus in der Regel nicht. Wer die Grenze nur wegen einer Einmalzahlung überschreitet, wechselt auf unsicherer Grundlage.
Warum endet das Wechselrecht für manche am 31. Dezember 2026?
Wer 2026 zwischen 77.400 € und rund 84.600 €Prognose verdient, darf nach heutigem Stand 2026 noch wechseln, 2027 aber nicht mehr. Grund ist die außerplanmäßige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, die aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 folgt. Wer am 31. Dezember 2026 privat versichert ist, behält diesen Status auch dann, wenn sein Einkommen 2027 unter der neuen Grenze liegt.
Für alle anderen Einkommensgruppen gilt keine Frist. Wer deutlich über der neuen Grenze verdient, kann auch 2027 und später wechseln — für ihn ist es eine reine Kostenfrage, keine Terminfrage. Werte für 2027 sind Prognosen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 erlassen; die endgültigen Werte können abweichen.
Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Nach § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam — wer im Oktober kündigt, ist zum 1. Januar frei. Die Kündigung wird allerdings erst wirksam, wenn innerhalb der Frist der Nachweis über eine Anschlussversicherung vorliegt. Ohne diesen Nachweis läuft die gesetzliche Mitgliedschaft weiter.
Das dreht die Reihenfolge um, die viele erwarten: Erst die Zusage des privaten Versicherers, dann die Kündigung. Zwischen Antrag und Zusage liegt die Gesundheitsprüfung, die je nach Vorgeschichte Rückfragen und ärztliche Unterlagen erfordert.
Wie läuft der Wechsel konkret ab?
Der Ablauf besteht aus vier Schritten: Prüfung der Voraussetzungen, Gesundheitsprüfung und Antrag, Zusage des Versicherers, Kündigung der Krankenkasse mit Nachweis. Der zeitkritische Teil ist die Gesundheitsprüfung, nicht die Kündigung.
Vor dem Antrag steht die Frage, ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Das hängt an mehr als am Beitrag: Gesundheitszustand, geplante Familiengröße, berufliche Perspektive und die Frage, ob eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Versicherung realistisch wäre — als Angestellter nur bei einem Einkommen unter der Pflichtgrenze, ab 55 in aller Regel nicht mehr.
Was passiert bei der Gesundheitsprüfung?
Die Gesundheitsprüfung kann zu drei Ergebnissen führen: Aufnahme zum normalen Beitrag, Aufnahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, oder Ablehnung. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt das nicht — sie nimmt jeden auf. Das ist der wichtigste Unterschied, der in Beitragsvergleichen regelmäßig fehlt.
Wichtig ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 22 VVG: Wer gefragte Umstände nicht angibt, riskiert auch Jahre später noch Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags. Deshalb werden die Gesundheitsfragen vor dem Antrag durchgegangen — nicht danach.
Was kostet die gesetzliche Versicherung im Vergleich?
Wer den Höchstbeitrag zahlt, kommt 2026 auf 1.261,31 € im Monat, davon 648,09 € eigener Anteil. In der privaten Versicherung hängt der Beitrag am Eintrittsalter, am Gesundheitszustand und am gewählten Leistungsumfang; der Arbeitgeber steuert bis zu 613,22 € im Monat bei.
Ein belastbarer Vergleich lässt sich daraus nicht ableiten, weil der private Beitrag ohne Gesundheitsangaben nicht feststeht und beide Systeme unterschiedlich kalkulieren. Was sich vergleichen lässt, ist die bisherige Entwicklung — und die eigene Situation, wenn sie einmal durchgerechnet ist. Diese Seite ersetzt keine Beratung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — insbesondere von Gesundheitszustand, Familienplanung und beruflicher Perspektive.
Kann ich später wieder zurück in die gesetzliche Versicherung?
Als Angestellter nur, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen wieder unter die dann geltende Versicherungspflichtgrenze fällt — und ab 55 Jahren in aller Regel gar nicht mehr. Grundlage der Altersgrenze ist § 6 Abs. 3a SGB V: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, bleibt versicherungsfrei, auch wenn das Einkommen sinkt.
Das macht die Entscheidung weitgehend zu einer Einbahnstraße. Wer sie trifft, sollte deshalb nicht nur die heutige Beitragsdifferenz betrachten, sondern die Frage, ob das gewählte System auch in zwanzig Jahren noch passt.
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben?
Ja. Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab und braucht für den Zuschuss zur privaten Versicherung eine Bescheinigung des Versicherers. Ohne diesen Nachweis kann er den Zuschuss nach § 257 SGB V nicht auszahlen.
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dagegen nicht erforderlich — die Entscheidung liegt allein beim Arbeitnehmer. Die Meldung erfolgt über die Lohnbuchhaltung, üblicherweise mit der ersten Abrechnung nach Beginn der privaten Versicherung.
Wie lange dauert der Wechsel, und welche Unterlagen brauche ich?
Rechnen Sie von der ersten Anfrage bis zur Policierung mit mehreren Wochen — der zeitkritische Teil ist die Gesundheitsprüfung, nicht die Kündigung. Benötigt werden in der Regel Angaben zu Einkommen und Beschäftigung, die Antworten auf die Gesundheitsfragen und, je nach Vorgeschichte, ärztliche Unterlagen oder Befundberichte.
Wer den Wechsel zum 1. Januar plant, sollte deshalb nicht im Dezember beginnen. Für die Kündigung zum Jahresende muss die Zusage des Versicherers rechtzeitig vorliegen, weil die Kündigung ohne Nachweis der Anschlussversicherung nicht wirksam wird.
Was passiert zwischen Kündigung und Beginn der privaten Versicherung?
Eine Lücke entsteht nicht, wenn beide Termine aufeinander abgestimmt sind — die private Versicherung beginnt an dem Tag, an dem die gesetzliche Mitgliedschaft endet. Genau dafür verlangt § 175 Abs. 4 SGB V den Nachweis der Anschlussversicherung: Ohne ihn wird die Kündigung nicht wirksam, und die gesetzliche Versicherung läuft weiter.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht; ein Zustand ohne Krankenversicherung ist rechtlich nicht vorgesehen. Praktisch heißt das: Der Beginn der privaten Versicherung wird auf den Ersten des Monats gelegt, der auf das Ende der Kassenmitgliedschaft folgt.
Quellen
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Was das für Sie bedeutet
Die Zahlen auf dieser Seite gelten für alle. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Familienplanung und Ihrer beruflichen Perspektive ab. Wir rechnen das mit Ihnen durch — und sagen Ihnen auch, wenn ein Wechsel nicht sinnvoll ist.
Hinweis: Wir sind gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO und vermitteln ausschließlich Produkte der Allianz. Eine Beratung auf Grundlage einer ausgewogenen Marktuntersuchung findet nicht statt. Erstinformation
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