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Allianz Kirill KulekovGeneralvertretung Küps

GKV-Höchstbeitrag 2026 und 2027

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung einen festen Höchstbetrag — unabhängig davon, wie viel er darüber hinaus verdient. Diese Seite nennt die Zahl für 2026, den Rechenweg dahinter und das, was sich für 2027 abzeichnet.

Stand der Zahlen: · Verfasst von Kirill Kulekov, Gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO

Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag 2026?

Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.261,31 € im Monat für kinderlose Versicherte. Er ergibt sich aus 14,6 % allgemeinem Beitragssatz plus 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und 4,2 % zur Pflegeversicherung, jeweils auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Grundlage ist die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026, die das Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 beschlossen hat.

Ein sozialversicherungspflichtig Angestellter trägt davon die Hälfte, also 648,09 €; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Ein freiwillig versicherter Selbstständiger zahlt den vollen Betrag allein — bei Krankengeldanspruch 1.261,31 € im Monat.

Wie hoch wird der GKV-Höchstbeitrag 2027?

Für 2027 ergibt sich nach heutigem Stand ein Höchstbeitrag von rund 1.415,25 € im MonatPrognose — gut 154 € mehr als 2026. Zwei Änderungen wirken zusammen: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedet hat, außerplanmäßig auf voraussichtlich 76.500 € im Jahr, und der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt von 0,6 % auf 0,7 %.

Die genaue Zahl hängt am Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Der hier verwendete Wert von 3,3 % ist das mittlere Szenario; je nach Kasse liegt der Höchstbeitrag 2027 in einem Korridor. Werte für 2027 sind Prognosen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 erlassen; die endgültigen Werte können abweichen.

Ab welchem Einkommen zahlt man den Höchstbeitrag?

Wer 2026 mehr als 69.750 € brutto im Jahr verdient, zahlt bereits den vollen gesetzlichen Höchstbeitrag. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei — der Beitrag steigt nicht weiter.

Diese Grenze ist nicht dieselbe wie die Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt 2026 mit 77.400 € deutlich höher. Dazwischen liegt eine Gruppe, die den Höchstbeitrag zahlt, aber nicht wechseln darf.

Was zahlt ein Selbstständiger an GKV-Höchstbeitrag?

Ein freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlt 2026 bis zu 1.261,31 € im Monat, 2027 voraussichtlich bis zu 1.415,25 €Prognose. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberanteil: Der volle Beitrag wird selbst getragen. Maßgeblich sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit.

Wer den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % ohne Krankengeldanspruch wählt, zahlt entsprechend weniger — verliert dafür aber den Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche.

Wie hat sich der GKV-Höchstbeitrag seit 2016 entwickelt?

Zwischen 2016 und 2026 ist der GKV-Höchstbeitrag von 775 € auf 1.261 € im Monat gestiegen — das sind rund 5,0 Prozent pro Jahr. Der Anstieg kommt aus zwei Richtungen: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst, und die Zusatzbeiträge der Kassen sind gestiegen.

Nicht die absolute Höhe ist dabei das eigentliche Thema, sondern die Steigung. Wer heute entscheidet, entscheidet nicht über einen Monatsbeitrag, sondern über einen Pfad — in beiden Systemen.

Wie wird die Beitragsbemessungsgrenze berechnet?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich per Rechtsverordnung an die Entwicklung der Bruttolöhne des vorvergangenen Jahres angepasst. Grundlage ist § 6 Abs. 6 und 7 SGB V in Verbindung mit der jeweiligen Sozialversicherungsrechengrößenverordnung. Die Zahl wird also nicht politisch gegriffen, sondern aus der amtlichen Lohnstatistik fortgeschrieben — mit einer Ausnahme: Für 2027 kommt durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine zusätzliche Anhebung obendrauf.

Aus der Jahresgrenze von 69.750 € ergibt sich die monatliche Grenze von 5.812,50 €. Auf diesen Betrag werden alle Beitragssätze angewendet; was ein Versicherter darüber hinaus verdient, bleibt beitragsfrei.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Beitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus vier Teilen: allgemeiner Beitragssatz, kassenindividueller Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und gegebenenfalls dem Zuschlag für Kinderlose. Der allgemeine Satz liegt bundeseinheitlich bei 14,6 % und ist gesetzlich festgelegt. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse selbst bestimmt; der rechnerische Durchschnitt für 2026 beträgt 2,9 %, die Spanne zwischen den Kassen ist erheblich.

Wer keinen Anspruch auf Krankengeld benötigt — etwa als Selbstständiger mit ausreichender Rücklage — kann den ermäßigten Satz von 14,0 % wählen. In der Pflegeversicherung gilt ein Grundsatz von 3,6 %; kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen 0,6 % zusätzlich, Eltern zahlen je nach Kinderzahl weniger.

Wie viel teurer wird die GKV 2027 konkret pro Monat?

Für Versicherte am Höchstbeitrag ergibt sich nach heutigem Stand eine Mehrbelastung von rund 154 € im MonatPrognose, also etwa 1.847 € im Jahr. Bei Angestellten teilt sich dieser Betrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Selbstständige tragen ihn allein.

Der Anstieg entsteht nicht durch einen höheren Beitragssatz, sondern dadurch, dass ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig wird: Die Bemessungsgrenze steigt von 69.750 € auf voraussichtlich 76.500 €. Wer bereits vorher am Höchstbeitrag lag, zahlt entsprechend mehr, ohne mehr zu verdienen.

Gilt in Sachsen etwas anderes?

Ja. In Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 Prozent des Pflegebeitrags selbst, Arbeitgeber 1,3 Prozent — statt der sonst üblichen hälftigen Teilung. Grund ist, dass Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag beibehalten hat und die Gegenfinanzierung des Pflegeversicherungsbeitrags entsprechend anders geregelt ist.

Am Gesamtbeitrag ändert das nichts, wohl aber an der Aufteilung: Der Eigenanteil eines Beschäftigten in Sachsen liegt um einen halben Prozentpunkt der Bemessungsgrundlage höher.

Quellen

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Hinweis: Wir sind gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO und vermitteln ausschließlich Produkte der Allianz. Eine Beratung auf Grundlage einer ausgewogenen Marktuntersuchung findet nicht statt. Erstinformation

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